Nichtigkeit der Geschäftsverteilungspläne des Amtsgerichts Frankfurt (Oder) seit 2020 – wegen Unbestimmtheit der Geschäftsverteilung
Eine Analyse der Geschäftsverteilungspläne des Amtsgerichts Frankfurt (Oder) seit 2020 ergab, dass jeder dieser Pläne für die Geschäftsjahre 2020 – 2025 die Anforderungen nicht erfüllt, die Gerichte höherer Instanzen für solche Pläne aufgestellt haben. Beschlüsse, Urteile wie auch Verfügungen des bezeichneten Amtsgerichts, die seit dem 1.1.2020 erlassen wurden, erfüllen die Weiterlesen