Gezielter Missbrauch der Instrumente des internationalen Rechts – Haager Übereinkommens durch deutsche Familiengerichte – internationale Haftung deutscher Richter und Mitarbeitenden der Jugendämter
In keinem anderen EU Land findet sich die Institution eines Jugendamtes, nur in Deutschland. Der Ursprung des Jugendamtes reicht in die 1930er Jahre. Dank deutschem Gesetz beteiligen sich Jugendämter an Gerichtsverfahren. Das Gesetz – FamFG – sieht Beteiligung eines Amtes – als Teils der Exekutive – an Verfahren der Judikative Weiterlesen