Eine Analyse des Geschäftsverteilungsplans des Amtsgerichts Michelstadt, Hessen für das Jahr 2025 ergab, dass er die Anforderungen nicht erfüllt, die Gerichte höherer Instanzen, wie das deutsche Bundesverfassungsgericht, für solche Pläne aufgestellt haben.
Beschlüsse, Urteile wie auch Verfügungen dieses Amtsgerichts, die seit dem 1.1.2025 erlassen wurden, erfüllen die verfassungsrechtlichen Mindestanforderungen nicht. Sie sind nichtig.
Nach dem geltenden Recht haben die Verfahrensbeteiligten 5 Jahre Zeit, um Nichtigkeit der Beschlüsse, Urteile und Verfügungen zu beantragen.
Bitte, denken Sie daran, wenn Ihre Verfahren vor diesem Amtsgericht anhängig waren: die Kostenlast, die Sie getragen haben, ist nicht begründet. Denn die Geschäftsverteilung ist nichtig.
Wenn ein Richter auf Sie Zwangsgeld auferlegte, um Sie zur Vornahme konkreter Handlungen zu veranlassen, hat dieser Richter – meiner Beurteilung nach – räuberische Erpressung begangen und ist strafrechtlich zur Verantwortung zu ziehen.
Nach dem geltenden Gesetz darf jedes Gericht ein Mal pro Jahr die Verteilung der Geschäfte Regen. Am Amtsgericht Michelstadt erfolgte dies mehrmals pro Jahr. Alleine aus diesem Grund sind die Pläne für das Jahr 2025 nichtig.
Darüber hinaus sind die in ihnen enthaltenen Klauseln zum Teil unbestimmt. Zum Teil sind sie wiederum kodiert, so dass der Bürger außer Stande ist, die Information zu erhalten, wer sein gesetzlicher Richter ist. das ist verfassungswidrig.
Der Plan für das Jahr 2025 beinhaltet Klauseln, die großen Spielraum den Staatsanwälten verleihen. Sie können einfach bestimmen, welchen Richter das von ihnen geführte Verfahren erreicht. Damit verstoßen sie gegen das Rechtsstaatsprinzip, das Gewaltenteilung vorsieht und zwar rechtsetzende, vollziehende und rechtsprechende Gewalt. Staatsanwälte, als Teil der vollziehenden Gewalt, erhalten einen vom Grundgesetz nicht vorgesehenen Einfluss auf die Rechtsprechung. Ein solcher Geschäftsverteilungsplan verstößt gegen das deutsche Grundgesetz.
Der Plan beinhaltet auch Klauseln, die konkrete Verfahren bestimmten Richtern zuweisen. Damit verletzt er das Abstraktionsprinzip, das gebietet, dass ein Geschäftsverteilungsplan lediglich abstrakt-generelle Regelungen beinhaltet.
Inhalt des Plans sind auch unbestimmte Rechtsbegriffe. Damit kann der Bürger seinen gesetzlichen Richter nicht ermitteln. Das grenzt an einen Wunder.
Zusammenfassend, gab es im Jahr 2025 am Amtsgericht Michelstadt keinen gesetzlichen Richter, der auf eine verfassungskonforme Art und Weise bei den Beschlüssen, Urteilen und Verfügungen oder Strafbefehlen hätte wirken können. Diese Rechtsakte sind im Lichte des geltenden Rechts nichtig.