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Nichtigkeit des Geschäftsverteilungsplans des Amtsgerichts Frankfurt (Oder) vom 30.5.2025 – mangels Unbestimmtheit durch Hintertür
Ein gegebener Anlass veranlasste mich zum Studium des Geschäftsverteilungsplans des Amtsgerichts Frankfurt (Oder) vom 30.5.2025.
Nichtigkeit des Geschäftsverteilungsplans des Amtsgerichts Frankfurt (Oder) vom 30.5.2025 320 aE – Sdb. 2025 (1)
Meines Erachtens ist dieser Geschäftsverteilungsplan vom 30.5.2025 nichtig.