Eine Analyse des Geschäftsverteilungsplans des Amtsgerichts Worms für das Jahr 2020 ergab, dass er die Anforderungen nicht erfüllt, die das deutsche Grundgesetz sowie deutsche Gerichte höherer Instanzen, wie das deutsche Bundesverfassungsgericht, für solche Pläne in ständiger Rechtsprechung aufstellen, die Jahrzehnte zurückgeht.

Beschlüsse, Urteile wie auch Verfügungen dieses Amtsgerichts, die seit dem 1.1.2020 erlassen wurden, erfüllen die verfassungsrechtlichen Mindestanforderungen nicht. Sie sind nichtig. Nach dem geltenden Recht haben die Verfahrensbeteiligten 5 Jahre Zeit, um Nichtigkeit der Beschlüsse, Urteile und Verfügungen zu beantragen. Bitte, denken Sie daran, wenn Ihre Verfahren vor diesem Amtsgericht anhängig waren: die Kostenlast, die Sie getragen haben, ist nicht begründet. Denn die Geschäftsverteilung ist nichtig. Wenn ein Richter auf Sie Zwangsgeld auferlegte, um Sie zur Vornahme konkreter Handlungen zu veranlassen, hat dieser Richter – meiner Beurteilung nach – räuberische Erpressung begangen und ist strafrechtlich zur Verantwortung zu ziehen.

Der Geschäftsverteilungsplan des Amtsgerichts Worms beinhaltet Delegationen der Kompetenz an die jeweiligen Richter und Kammern, die seine Adressaten sind. Eine solche Delegation der Selbstbestimmung schließt das Bundesverfassungsgericht aus.

Die in ihm enthaltenen Klauseln sind oft unbestimmt. Teilweise beinhalten sie kodierte Regelungen, so dass der Bürger außer Stande ist, die Information zu erhalten, wer sein gesetzlicher Richter ist. Das ist verfassungswidrig.

Der Plan für das Jahr 2020 bezieht sich auf Gesetze und verweist auf sie, statt sie zu konkretisieren. Der Plan ist den Bürgern nicht zugänglich und für sie unverständlich. Weitere Klauseln enthalten eine Kodierung, die ein Bürger nicht verstehen kann. Es fehlt jede Begründung. Sie sind chiffriert.

Des Weiteren ist unklar, auf welcher Rechtsgrundlage der Väternotruf erfolgte. Im Geschäftsverteilungsplan ist dieser nicht vorgesehen. Daher erfolgten die Einsätze der Richter rechtswidrig und stellen Ausdruck richterlicher Willkür dar.

Es gab im Jahr 2020 am Amtsgericht Worms keinen gesetzlichen Richter, der auf eine verfassungskonforme Art und Weise bei den Beschlüssen, Urteilen und Verfügungen oder Strafbefehlen hätte wirken können, die seit dem 1.1.2020 erlassen wurden. Diese Rechtsakte sind im Lichte des geltenden Rechts nichtig.