In keinem anderen EU Land findet sich die Institution eines Jugendamtes, nur in Deutschland. Der Ursprung des Jugendamtes reicht in die 1930er Jahre. Dank deutschem Gesetz beteiligen sich Jugendämter an Gerichtsverfahren. Das Gesetz – FamFG – sieht Beteiligung eines Amtes – als Teils der Exekutive – an Verfahren der Judikative vor.
Laut Grundgesetz sind Richter unabhängig. Das deutsche Grundgesetz sieht Einflüsse der Exekutive auf die Judikative nicht vor.
Anders hingegen das FamFG, dessen Regelungen Einfluss der Exekutive auf die Judikative vorsehen.
Eine Beteiligung der Exekutive an Gerichtsverfahren verstößt gegen das Prinzip der Gewaltenteilung, wonach zwischen rechtsetzender, rechtsvollziehender sowie rechtsprechender Gewalten zu unterscheiden ist.
Der Einfluss der Exekutive auf die Judikative verstößt gegen die Verträge, auf denen die Europäische Unions basiert: AEUV sowie EUV.
Die Verfassungswidrigkeit des deutschen FamFG bedeutet, dass alle Verfahren in Familiensachen neu aufzunehmen sind.
Der Ausmaß des Phänomens ist aber viel größer!
Diese Rechtsfrage hat erhebliche Bedeutung für das Haager Übereinkommen – alle Verfahren aus Deutschland sind rechtswidrig.
Man kann nicht davon ausgehen, die deutschen Familienrichter kannten die Verfassungswidrigkeit des FamFG nicht. Denn das Prinzip der Gewaltenteilung wird im 1. Semester eines Jurastudiums gelehrt. Man muss hier eine gezielte Rechtsbeugung und genauer gesagt die Verfassungsuntreue der deutschen Richter an Familiengerichten annehmen. Gleiches gilt selbstverständlich für die Jugendämter selbst, die verfassungswidriges Gesetz vollzogen.
Der Vollzug eines verfassungswidriges Gesetzes erfolgte mittels des internationalen Vertrages – des Haager Übereinkommens.
Aber kann das zwischenstaatliche Recht missbraucht werden, um verfassungswidrige nationale Gesetze zu vollziehen?
Das stellt Missbrauch der Ministerien, Behörden sowie Gerichte der Staaten dar, die Vertragspartner des Haager Übereinkommens sind. Und die Liste der Vertragsstaaten ist lang.
Die Prozess in der EU sowie auf der Welt sind aufzuheben.
Folglich zieht die Verfassungswidrigkeit des deutschen FamFG die Wiederaufnahme der Verfahren nach dem Haager Übereinkommen im europäischen Ausland und in der Welt nach sich.
Die Verantwortlichkeit deutscher Richter und Beamter im Lichte des internationalen Rechts für Rechtsbrüche von zwischenstaatlichen Abkommen – des Haager Übereinkommens
So gezielte Rechtsbrüche oder Missbrauch der Mechanismen internationaler Verträge, des Haager Übereinkommens, die von Vertragsstaaten im guten Glauben angenommen wurden, muss Rechtsfolgen wie auch Haftung der Täter hinter sich ziehen.
In Frage kommt Verbrechen gegen die Menschlichkeit im Sinne des Statuts des Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag.
Wenn der Internationale Strafgerichtshof in Den Haag gegen den russischen Staatsoberhaupt einen Internationalen Strafbefehl erlass, weil dieser ukrainische Kinder nach Russland entführte, muss man annehmen, dass auch gegen deutsche Richter und Beamte – die entsprechende Beschlüsse fassen – Internationale Strafbefehle zu erlassen sind.
Darüber hinaus kommt auch die Haftung deutscher Beamter für entsprechendes Verhalten.
Denn – im Lichte des internationalen Rechts – befindet sich Deutschland weiterhin im Weltkrieg.
Haben Sie einen Friedensvertrag gesehen, der nach dem II Weltkrieg abgeschlossen worden wäre? Ich nicht. Ich habe auch von einem solchen Friedensvertrag nicht gehört.
Im Zwei-Plus-Vier Vertrag befindet sich Teil VI Art. 1 des Vertrages zur Regelung der aus Krieg und Besatzung entstandener Fragen vom 23.10.1954 r. beinhaltet eine Definition eines „Friedensvertrages“ als „ein Friedensvertrag zwischen Deutschland und früheren Gegnern“. Ale „Gegner“ erkannte man alle Staaten an, die sich im Kriegszustand mit Deutschland befanden. Eine solche Regelung fehlt aber im Zwei-Plus-Vier Vertrag. Diesel Vertrag unterzeichneten lediglich die 4 Mächte und 2 deutschen Staaten.
Nach dem Zweiten Weltkrieg schloss man keinen Friedensvertrag in dem Verständnis ab. Im Lichte des internationalen Rechts befindet sich Deutschland weiterhin im Krieg und die Beschlüsse über Entführung von Kindern Fassenden werden für Kriegsverbrechen verantwortlich.
Folglich ist die strafrechtliche Verantwortung nach dem Statut des Internationalen Strafgerichtshofs in Den Haag gegeben.