Eine Analyse des Geschäftsverteilungsplans des Landgerichts Mainz für das Jahr 2025 ergab, dass er die Anforderungen nicht erfüllt, die deutsche Gerichte höherer Instanzen, wie das deutsche Bundesverfassungsgericht, für solche Pläne in ständiger Rechtsprechung aufstellen.
Im Plan des Landgerichts Main für das Jahr 2025 habe ich über 70 Klauseln gefunden, die verfassungswidrig sind. Das ist ein absoluter Rekord.
Ihre Rechte
Beschlüsse, Urteile wie auch Verfügungen dieses Landgerichts, die seit dem 1.1.2025 erlassen wurden, erfüllen die verfassungsrechtlichen Mindestanforderungen nicht. Sie sind nichtig. Nach dem geltenden Recht haben die Verfahrensbeteiligten 5 Jahre Zeit, um Nichtigkeit der Beschlüsse, Urteile und Verfügungen zu beantragen. Bitte, denken Sie daran, wenn Ihre Verfahren vor diesem Amtsgericht anhängig waren: die Kostenlast, die Sie getragen haben, ist nicht begründet. Denn die Geschäftsverteilung ist nichtig. Wenn ein Richter auf Sie Zwangsgeld auferlegte, um Sie zur Vornahme konkreter Handlungen zu veranlassen, hat dieser Richter – meiner Beurteilung nach – räuberische Erpressung begangen und ist strafrechtlich zur Verantwortung zu ziehen.
Einzelne verfassungswidrige Klauseln des Geschäftsverteilungsplans des Landgerichts Mainz
Der Geschäftsverteilungsplan beinhaltet Delegation der Kompetenz an die Kammer, die eigentlich seine Adressaten sein sollten. Eine solche Delegation schließt das Bundesverfassungsgericht aus. Auch – und habe ich erstmalig nur in Mainz gesehen – findet sich eine Delegation an die Geschäftsstelle in dem Plan. Damit werden nicht nur Richter, sondern auch Rechtspfleger Entscheider, und nicht nur Adressaten des Geschäftsverteilungsplans. Der Plan bricht das Grundgesetz.
Darüber hinaus sind die in ihnen enthaltenen Klauseln zum Teil unbestimmt. Zum Teil sind sie wiederum kodiert, so dass der Bürger außer Stande ist, die Information zu erhalten, wer sein gesetzlicher Richter ist. das ist verfassungswidrig.
Der Plan für das Jahr 2025 bedient sich Klauseln und Kollisionsregelungen, die für Bürger unbekannt sind. Selbst als Jurist kann man nicht wissen, was gemeint ist! Weitere Klauseln enthalten eine Kodierung, die ein Bürger nicht verstehen kann. Es fehlt jede Begründung.
Im Jahr 2025 wurden mehrere Pläne erlassen, was einen Verstoß gegen den Jährlichkeitsgrundsatz des GVG bedeutet. Der Geschäftsverteilungsplan ist auch aus diesem Grund nichtig.
Es gab im Jahr 2025 am Landgericht Mainz keinen gesetzlichen Richter, der auf eine verfassungskonforme Art und Weise bei den Beschlüssen, Urteilen und Verfügungen oder Strafbefehlen hätte wirken können. Diese Rechtsakte sind im Lichte des geltenden Rechts nichtig.