Der Geschäftsverteilungsplan des Bundesgerichtshofs für das Jahr 2025 ist nichtig. Millionen von Bürgern in Deutschland leben ohne gesetzlichen Richter.
Der Geschäftsverteilungsplan des Bundesgerichtshofs beinhaltet mehrere Klauseln, die Manipulationen bei der Verteilung der Sachen erlauben.
Beispielsweise wird die Zuständigkeit von Beginn der Hauptverhandlung abhängig gemacht.
Damit ermöglicht der Geschäftsverteilungsplan Manipulationen. Denn die konkreten Zuständigkeiten macht er von Einzelfall, d.h. Verfahrenshandlungen einzelner Spruchkörper abhängig, was sich außerhalb der vom Bundesverfassungsgericht aufgestellten Kriterien bewegt (vgl. BVerfG, Beschl. v. 23.12.2016 – 2 BvR 2023/16, BeckRS 2016, 111809 Rn. 24 ff.).
Des Weiteren sind in dem Geschäftsverteilungsplan mehrere Klauseln enthalten, die unerlaubte Regelungen beinhalten und damit erlauben sie Manipulationen. Mehrere Klauseln beinhalten zahlreiche unbestimmte Rechtsbegriffe, die durch den jeweiligen Spruchkörper auszulegen sind. Damit bekommen diejenigen Einfluss und folglich vom Grundgesetz nicht vorgesehene Macht bei der Bestimmung der eigenen Zuständigkeit!
Es gibt Klauseln, die auf Auslegung von unbestimmten Rechtsbegriffen abstellen, die jeweilige Kammer oder ein Richter unternehmen kann. Solche Klauseln beinhalten eine verdeckte Delegation der Entscheidung über die Geschäftsverteilung an den Spruchkörper selbst, der gerade Adressat der generell-abstrakten Zuständigkeit sein sollen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 23.12.2016 – 2 BvR 2023/16, BeckRS 2016, 111809 Rn. 31). Nach BVerfG ist diese Klausel mit Art. 101 I 2 GG unvereinbar.
Aus der Nichtigkeit eines Geschäftsverteilungsplans ergeben sich für Sie Rechte. Denn die im Jahr 2025 ergangenen Urteile, Beschlüsse und Verfügungen, die durch die Richter des Bundesgerichtshofs erlassen wurden, sind nichtig. Die Nichtigkeit hat sowohl Zivil- als auch Strafverfahren zum Gegenstand.
Wurden Bürgern auf Grund der Rechtsakte des Bundesgerichtshofs seit dem 1.1.2025 ein Schaden entstanden ist, mögen Ihre Schmerzensgeldansprüche prüfen.