Der Geschäftsverteilungsplan des Landgerichts München I für das Jahr 2025 ist nichtig.

Aus der Nichtigkeit eines Geschäftsverteilungsplans ergeben sich für Sie Rechte.

Alle Urteile, Beschlüsse und Verfügungen, die durch die Richter des Landgerichts München I im Jahr 2025 erlassen wurden, sind nichtig. Die Nichtigkeit hat sowohl Zivil- als auch Strafverfahren zum Gegenstand.

Meines Erachtens befinden sich in dem Geschäftsverteilungsplan mehrere Klauseln, die Manipulationen bei der Verteilung der Sachen erlauben.

Beispielsweise verleiht der Geschäftsverteilungsplan Beschlüsse der Präsidentin in analoger Anwendung des Gesetzes. Damit will die Präsidentin des Gerichts deutsche Gesetze analog anwenden, um sich zusätzliche Befugnisse selbst zu verschaffen. Das ist Willkür.

Eine Zuständigkeitsänderung für bereits anhängige Verfahren genügt nur dann der Garantie des gesetzlichen Richters, wenn die Neuverteilung durch den Geschäftsverteilungsplan selbst erfolgt; sie ist dagegen nicht im Voraus generell-abstrakt, wenn sie im Einzelfall die konkreten Zuständigkeiten von Beschlüssen einzelner Spruchkörper abhängig macht (BVerfG, Beschluss vom 20.2.2018 – 2 BvR 2675/17).

Des Weiteren findet sich dort keine abstrakt-generelle Regelung über Übernahme von Verfahren, was die Annahme erlaubt, dass dies durch Einzelfallentscheidungen in konkreten Fällen erfolgt, was weitere Manipulationen erlaubt.

Durchgeführte eingehende Rechtsanalysen des Geschäftsverteilungsplans zeigen viele Fehler auf, nichtige Klauseln, Lücken. Sie sind deshalb unwirksam.

Der Geschäftsverteilungsplan erlaubt Manipulationen, die auch durch die Staatsanwaltschaften durch geschickte Vergabe von Aktenzeichen möglich sind.

Der Bürger kann seinen gesetzlicher Richter nicht ermitteln. Das führt dazu, dass Bürgern der gesetzliche Richter entzogen wird – durch Manipulationen.

Viele Klauseln verletzen Bürger in Zugang zum Justiz. Sie verletzen die Bürger in ihrem Grundrecht auf gleichen Zugang zu Gerichten, das Ausdruck der grundlegenden Werten des Grundgesetzes darstellt.

Wurden Bürger auf Grund der Rechtsakte des Landgerichts München I seit dem 1.1.2025 verurteilt, mögen sie bitte Ihre Schmerzensgeldansprüche prüfen.

Gerne übernehmen wir das für Sie. Wir prüfen die Grundlagen Ihrer Schmerzensgeldansprüche und kümmern uns darum, dass das Gericht Sie würdig behandelt und Ihre Erfahrungen beachtet.