Für Sie bedeutet die Nichtigkeit des Geschäftsverteilungsplan des Oberlandesgerichts Brandenburg für das Jahr 2025, dass Ihr Urteil, Beschluss oder eine Verfügung, die Sie erhalten hatten, nichtig ist – im Lichte des in Deutschland geltenden Rechts. Das betrifft sowohl Zivil- als auch Strafverfahren.
Grund dafür ist, dass eine wirksame Verteilung der Geschäfte Ausdruck der rechtsstaatlichen Garantien ist.
Die durchgeführte Analyse des Geschäftsverteilungsplans des Oberlandesgerichts Brandenburg für das Jahr 2025 führt zur Schlussfolgerung, dass dieser unwirksam ist. Folglich wirkte an keinem Urteil oder Beschluss dieses Gerichts im ganzen Jahr 2025 der vom Gesetz vorgesehene Richter. Der Plan ist nichtig – im Lichte des in Deutschland geltenden Rechts.
Allen durch das Oberlandesgericht Brandenburg verurteilten Personen würde ich eine Prüfung der Schmerzensgeldansprüche empfehlen. Die auf Grund eines nichtigen Plans Verurteilten dürfen Schmerzensgeld verlangen. Denn in einem solchen Fall wirkte an dem Urteil kein gesetzlicher Richter mit. Verletzt wurden grundlegende rechtsstaatliche Prinzipien.
Verfassungsgrundsätze wie das Grundrecht auf gesetzlichen Richter sowie auf rechtliches Gehör enthalten Anforderungen, die jeder Geschäftsverteilungsplan erfüllen muss. Daher werden die Geschäftsverteilungspläne in Kraft gesetzt. Vor ihrem Hintergrund sollten sie die Vorschriften des Grundgesetzes konkretisieren.
Anscheinend will das Präsidiums des Oberlandesgerichts Brandenburg diese Verfassungsprinzipien missachten und zwar auf eine geplante Art und Weise. Der Geschäftsverteilungsplan dient nicht der Realisierung der Grundrechte der Bürger, sondern den Bedürfnissen des Präsidiums des Oberlandesgerichts Brandenburg.
Der Inhalt des auf der Homepage veröffentlichten Geschäftsverteilungsplans weckt Zweifel in Hinblick auf seine Verfassungsmäßigkeit. Er beinhaltet viele Lücken, was ihn unbestimmt macht. Er lässt richterlicher Willkür viel Spielraum. Die Klauseln, die er beinhaltet, brechen das Grundgesetz sowie einfache Gesetze.
Für Sie bedeutet das, dass alle Urteile, Beschlüsse, Verfügungen oder Strafbefehle dieses Gerichts unwirksam sind. Im Lichte des Grundgesetzes entfalten sie keine Rechtswirkungen. Sie sind einfach nur noch rechtswidrig.
Beispielsweise beinhaltet er eine Vorschrift, mit der er das Präsidium dazu ermächtigt, Beschlüsse zu erlassen, die auf der Willkür des Präsidiums basieren. Im Rechtsstaat gibt es keine Vorschrift, die das Präsidium dazu ermächtigen würde. Der Plan, von dem die Rede ist, beinhaltet Regelungen, als ob er ein Gesetz wäre und als ob er einen Minister (hier das Präsidium) dazu ermächtigen würde, konkrete Entscheidungen zu treffen. Allein dieser Vergleich erweckt unsere Zweifel. So ist das aber. Diese Verwunderung – im Bereich des Verfassungsrechts – bedeutet, dass das Präsidium Verfassungsrecht bricht.
Anscheinend bestimmte das Präsidium des Oberlandesgerichts Brandenburg extra solche Lücken, um sich die Möglichkeit von schnellen Veränderungen zu sichern – ja nach dem Bedarf. Bloß, wessen Bedarf? Eher „seinem“ Bedarf, als unserem.
Der Geschäftsverteilungsplan muss genau bestimmt sein. Er sollte Grundrechte der Bürger realisieren, sie schätzen und ihrem Schutz dienen. Grundrechte stellen allgemeine Rechtsgrundsätze des Grundgesetzes dar. Das ist das oberste Prinzip eines Rechtsstaates, es sei denn, das ist bei Deutschland nicht der Fall …
Geschäftsverteilungsplans des Brandenburgischen Oberlandesgericht erfüllt diese Ziele nicht. Er beinhaltet mehrere Klauseln, die Grundrechte der Bürger gerade verletzen.
Personen, derer Zivil- oder Strafverfahren vor dem Brandenburgischen Oberlandesgericht anhängig waren, waren – planmäßig (!) ihre Rechte entzogen – bei aktiver Unterstützung des Präsidiums des Brandenburgischen Oberlandesgerichts. Weil das Grundrecht auf rechtliches Gehör ist ein der wichtigsten Rechtsprinzipien. Prozedere der Verletzung der Grundrechte hatte die Form eines Plans.
Für Sie bedeutet das, dass Urteile oder Beschlüsse, die Ihre Rechte verletzt hatten, nicht wirksam sind. Denn sie finden keine Grundlage in irgendeinem Gesetz.
Richterliche Willkür Liege vor, wenn Richter Vorschriften des Grundgesetzes verletzen betreffend Kompetenzen. Urteile sollten – wegen der Verletzung des Grundrechts auf rechtliches Gehör – aufgehoben werden und zwar alle aus dem Jahr 2025.
Ging jemand In Gefängnis, auf Grund eines Urteils des Brandenburgischen Oberlandesgerichts oder musste er eine hohe Geldstrafe zahlen, sollte er seine Schmerzensgeldansprüche prüfen.
Gerne mache ich das für Sie.
Wegen des Mangels an Bestimmtheit, der Verletzung der Grundrechte, des Grundrechts auf gesetzlichen Richter sowie richterlicher Willkür sind alle Rechtsakte des Brandenburgischen Oberlandesgerichts aus dem Jahr 2024 unwirksam.
Dr. jur. Magdalena Katz, LL.M.