Das vertiefte Studium des Geschäftsverteilungsplans des Kammergerichts Berlin für das Jahr 2025 veranlasst zur begründeten Überzeugung, dass dieser Geschäftsverteilungsplan für das Jahr 2025 nichtig ist.
Für Sie bedeutet das, dass alle Urteile, Beschlüsse und Verfügungen, die seit dem 1.1.2025 erlassen oder beschlossen wurden, nichtig sind. Das betrifft sowohl Zivil- als auch Strafsachen.
Grund dafür ist, dass eine wirksame Verteilung der Geschäfte Ausdruck der rechtsstaatlichen Garantien ist.
Diese werden am Kammergericht Berlin, dessen Geschäftsverteilungsplan knapp 100 Seiten Papier füllt, verletzt und zwar mindestens seit dem 1.1.2025.
Alle Personen, die durch das Kammergericht verurteilt wurden, oder Strafbefehle erhielten, sporne ich mit Nachdruck dazu an, die Frage des Schmerzensgeldes zu prüfen. Personen, die auf Grund eines nichtigen Geschäftsverteilungsplans verurteilt wurden, können Ansprüche auf Schmerzensgeld zustehen.
Denn kein gesetzlicher Richter wirkte an Ihrem Urteil oder Strafbefehl mit.
Als Ausdruck des Rechtsstaatsprinzips sowie des Rechts auf gesetzlichen Richter sind hohe Anforderungen an die Zuteilung der Verfahren an Richter zu stellen. Dazu bedienen sich Gerichte der jährlichen Geschäftsverteilungspläne.
Oft ist es aber so, dass nicht mal dieser gesetzlich verankerte Grundsatz, durch das jeweilige Präsidiums des Gerichts beachtet wird. Sicher scheinen diese Grundsätze in Berlin keine Anwendung zu finden und zwar mindestens seit dem 1.1.2025.
Das auf der Homepage des Gerichts veröffentlichte Dokument regelt die Geschäftsverteilung für das Jahr 2025.
Bereits der Wortlaut des Geschäftsverteilungsplans des Kammergerichts Berlin erweckt viele Zweifel bei seiner Auslegung. Dieser Geschäftsverteilungsplan ist nicht konkret genug bestimmt.
Auf den stolzen 97 Seiten des besagten Geschäftsverteilungsplans des Kammergerichts Berlin konnten 51 unbestimmte Klauseln gefunden werden. Ein Bruch des Grundgesetzes.
Jede dieser 51 Klauseln bringt mit sich die Nichtigkeit des Geschäftsverteilungsplans des Kammergerichts Berlin. Damit sind nur die vom Kammergericht erlassenen Beschlüsse, Urteile und Verfügungen nichtig. Auch Strafbefehle sind unwirksam. Sie dürfen – laut Grungesetz – keine Wirksamkeit entfalten.
Der Geschäftsverteilungsplan beinhaltet viele Klauseln, die eine Ermächtigung an das Präsidium beinhalten, in eigener Verantwortung eine Vielzahl von ad hoc Beschlüssen zu fassen, die Geschäftsverteilung betreffen. Dazu ist es – laut dem Gesetz – nicht ermächtigt. Der Geschäftsverteilungsplan 2025 geriert sich der Rolle eines Gesetzes.
Wir wissen und können sich noch an die Corona Pandemie erinnern, wo man vieles über Rechtsverordnungen zu regeln versuchte – anhand einer gesetzlichen Ermächtigung. Genauso so benimmt sich der Geschäftsverteilungsplan des Kammergerichts Berlin – als ob es Gesetz darstellen würde und das Präsidium des Gerichts – als ob es Minister (der Rechtsverordnungen erlassen kann) wäre.
Kann das sein? Unter verfasssungsrechtlichen Gesichtspunkten – nichtig.
Das Präsidium baut extra Lücken ein und sichert sich so Einfallstor für Verletzungen der Grundrechte der Bürger und des Grundgesetzes. Das verträgt sich unter keinem denkbaren Gesichtspunkt mit den Grundrechten der Bürger. Diesen sollen aber in diesem Rechtsstaat an erster Stelle stehen, oder etwa nicht?
Ein Geschäftsverteilungsplan muss – in seiner Annahme – konkret genug gefasst sein. Er sollte die Grundrechte der Bürger schätzen und sie an erster Stelle platzieren. Er sollte grundgesetzliche Gewährleistungen realisieren.
Diesen Zielen läuft der Geschäftsverteilungsplan des Kammergerichts Berlin klar zuwider.
Auf den 97 Seiten finden sich (mindestens!) 51 stolze Klauseln, die Verletzungen der Grundrechte der Bürger sicherstellen sollten.
Bürger, derer zivilrechtliche oder strafrechtliche Angelegenheiten in die Zuständigkeit des Kammergerichts Berlin fallen, werden – unter aktiver Mitwirkung des Präsidiums des Amtsgerichts – in ihrem Grundrecht auf rechtliches Gehör verletzt.
Prozedere der Grundrechtsverletzung der Bürger geht am Kammergericht Berlin – nach einem Plan – ab.
Für Sie und die Beschlüsse oder Urteile, die Sie in Ihren Grundrechten verletzen, bedeutet das, dass diese Rechtsakte nichtig sind. Denn sie basieren auf keiner Gechäftsverteilung.
Richterliche Willkür findet statt, wenn Richter die Vorschriften des Grundgesetzes betreffend Zuständigkeit missachten.
Urteile, Beschlüsse sind – wegen der Verletzung des Grundrechts auf gesetzlichen Richter – aufzuheben. Gleiches gilt für Strafbefehle, die seit dem 1.1.2025 erlassen wurden.
Sollte jemand ins Gefängnis gegangen sein, auf Grund eines Beschlusses oder Urteils im Jahr 2025, prüft er bitte Schmerzensgeldansprüche. Gerne übernehmen wir das für Sie.
Mangels Unbestimmtheit, Verletzung des Grundrechts auf gesetzlichen Richter und willkürlicher Regelungen ist der Geschäftsverteilungsplan des Kammergerichts Berlin nichtig.
Dr. jur. Magdalena Katz, LL.M.