Meiner Beurteilung nach ist der Geschäftsverteilungsplan des Landgerichts Berlin II für das Jahr 2025 nichtig.
Für Sie bedeutet das ein Mehr an Rechten. Denn aus der Nichtigkeit eines Geschäftsverteilungsplans ergeben sich für Sie Rechte.
Das bedeutet auch die Nichtigkeit aller Urteile, Beschlüsse und Verfügungen, die durch die Richter des Landgerichts Berlin II 2025 erlassen wurden.
Meines Erachtens befinden sich in dem Geschäftsverteilungsplan mehrere Klauseln, die im Zusammenspiel Manipulationen der Verteilung der Sachen auf einzelne Kammer erlauben.
Das Präsidium traf mehrere zig Beschlüsse in dem Jahr 2025, die Einzelzuweisungen an Kammer betreffen. Damit übt das Präsidium diese Manipulationen tatsächlich aus.
Die Zuteilung der Verfahren an einzelne Richter und Kammer ist Ausdruck der rechtsstaatlichen Garantien: Recht auf gesetzlichen Richter sowie rechtliches Gehör. Diese Grundsätze scheinen in Berlin keine Geltung zu haben und das mindestens seit Anfang 2025.
Durchgeführte eingehende Rechtsanalysen des Geschäftsverteilungsplans zeigen viele Fehler auf, nichtige Klauseln, Lücken. Sie sind deshalb unwirksam.
Der Bürger kann seinen gesetzlicher Richter nicht ermitteln. Das führt dazu, dass Bürgern der gesetzliche Richter entzogen wird – durch Manipulationen.
Wir konnten eine Vielzahl von Klauseln in dem Geschäftsverteilungsplan des Landgerichts Berlin feststellen, die unbestimmt sind. Diese unbestimmten Regelungen verletzen die Grundrechte der Bürger auf rechtliches Gehör und gesetzlichen Richter. Sie verletzen die Bürger in ihrem Grundrecht auf gleichen Zugang zu Gerichten, die Ausdruck der grundlegenden Werten des Grundgesetzes darstellen.
Andere Klauseln – im Zusammenspiel – erlauben sachfremde Manipulationen und regeln so – auch nachdem die gegebene Akte im Gericht eingegangen ist (!) – die Zuständigkeit einer Kammer im Nachhinein.
Das Präsidium des Landgerichts Berlin II sichert sich gezielte Rechtsbrüche, ausgerichtet gegen die Grundrechte der Bürger, was aber mit dem Rechtstaatsprinzip nicht vereinbar ist.
Wurden Bürger auf Grund der Rechtsakte des Landgerichts Berlin II seit dem 16.12.2024 zu verurteilt, mögen sie bitte Ihre Schmerzensgeldansprüche prüfen.
Gerne übernehmen wir das für Sie.
Wir prüfen die Grundlagen Ihrer Schmerzensgeldansprüche und kümmern uns darum, dass das Gericht Sie würdig behandelt und Ihre Erfahrungen beachtet.