Meiner Beurteilung nach sind die Geschäftsverteilungspläne des Landgerichts Frankfurt (Oder) für das Jahr 2024 sowie 2025 nichtig.
Was bedeutet das für Sie?
Das resultiert in der Nichtigkeit aller Urteile, Beschlüsse und Verfügungen, die durch die Richter des Landgerichts 2024 sowie 2025 erlassen wurden. Die Nichtigkeit hat sowohl Zivil- als auch Strafverfahren zum Gegenstand. Alles war umsonst.
Personen, die durch die Urteile des Landgerichts Frankfurt (Oder) verurteilt wurden, oder Strafbefehle erhielten, mindestens seit Anfang 2024, rege ich an, die Frage der Entschädigung wegen Justizunrechts zu prüfen. Wurden Sie verurteilt, ohne dass ein gesetzlicher Richter an dem Verfahren mitwirkte, steht Ihnen Schmerzensgeld zu.
Und – was die Prüfung ergab – waren die Geschäftsverteilungspläne nichtig. Allen Verurteilten kann Anspruch auf Schmerzensgeld zustehen.
Die Zuteilung der Verfahren an die Richter ist Ausdruck der rechtsstaatlichen Garantien: Recht auf gesetzlichen Richter sowie rechtliches Gehör. Diese Grundsätze scheinen in Frankfurt (Oder) keine Geltung zu haben und das mindestens seit Anfang 2024.
Die auf der Homepage veröffentlichten Dokumenten, Geschäftsverteilungspläne 2024 sowie 2025, sollten den grundgesetzlichen Gewährleistungen Rechnung tragen.
Durchgeführte eingehende Rechtsanalysen der Geschäftsverteilungspläne zeigen viele Fehler auf, nichtige Klauseln, Lücken. Sie sind deshalb unwirksam.
Der Bürger kann nicht wissen, wer sein gesetzlicher Richter ist, weil die Geschäftsverteilungspläne eine Reihe von Manipulationen gezielt erlauben. Das verträgt sich unter keinen denkbaren Gesichtspunkten mit dem Rechtsstaatsprinzip, das auch in Deutschland gelten sollte. Mehr noch, das ist auch ein der Rechtsgrundsätze der Europäischen Union. Kann es sein, dass Deutschland diesem Prinzip nicht Rechnung trägt oder missachtet es etwa absichtlich?
Der Wortlaut der Geschäftsverteilungspläne erweckt viele Zweifel. Dabei muss jeder Geschäftsverteilungsplan konkret genug sein. Wenn das Präsidiums eines Gerichts außer Stande ist, das im Sinne des Grundgesetzes sowie der Gesetze zu regeln, dann gibt es die eigene Unfähigkeit zu.
Eine Vielzahl von Klauseln in den Geschäftsverteilungsplänen des Landgerichts Frankfurt (Oder) konnte festgestellt werden, die unbestimmt sind. Diese unbestimmten Regelungen verletzen die Grundrechte der Bürger auf rechtliches Gehör und gesetzlichen Richter. Sie verletzen die Bürger in ihrem Grundrecht auf gleichen Zugang zu Gerichten, die Ausdruck der grundlegenden Werten des Grundgesetzes darstellen.
Das Präsidium des Landgerichts Frankfurt (Oder) garantiert sich gezielte Rechtsbrüche, ausgerichtet gegen die Grundrechte der Bürger, was aber mit dem Rechtstaatsprinzip nicht vereinbar ist.
Die Geschäftsverteilungspläne sollten – laut ihren Zielen und Annahmen – die Grundrechte der Bürger garantieren und diese Gewährleistungen realisieren. Wer braucht denn Geschäftsverteilungspläne, wenn diese – durch offen gelassene Fragen sowie extra eingebaute Lücken – Tor für Manipulationen darstellen? Wir nicht.
Die Geschäftsverteilungspläne enthalten viele Klauseln, die Verletzung der Grundrechte der Bürger darstellen, die unter die Zuständigkeit des Landgerichts Frankfurt (Oder) fallen. Alle Urteile, Verfügungen und Beschlüsse, an denen Richter aus Frankfurt (Oder) mitwirkten, sind – wegen Verletzung verfassungsrechtlicher Garantien 2024 sowie 2025 – nichtig.
Und die wirkenden Richter, als sie diese Entscheidungen auf Grund von nichtigen Geschäftsverteilungsplänen trafen, handelten außerhalb der ihnen gesetzlich verliehenen Kompetenzen, was Grund für ihre disziplinar- wie auch strafrechtliche Verantwortung darstellen kann.
Wurden Bürger auf Grund der Rechtsakte des Landgerichts Frankfurt (Oder) seit dem 1.1.2024 zu einer Gefängnisstrafe verurteilt, mögen sie bitte Ihre Schmerzensgeldansprüche prüfen.
Gerne übernehmen wir das für Sie.
Wir prüfen die Grundlagen Ihrer Schmerzensgeldansprüche und kümmern uns darum, dass das Gericht Sie würdig behandelt und Ihre Erfahrungen beachtet.
Dr. jur. Magdalena Katz, LL.M.