Die Nichtigkeit des Geschäftsverteilungsplans des Oberlandesgerichts München vom 20.12.2024 für das Geschäftsjahr 2025
Der Geschäftsverteilungsplan des Oberlandesgerichts München vom 20.12.2024 für das Jahr 2025 ist nichtig. Millionen von Bürgern in Bayern leben ohne gesetzlichen Richter. Meines Erachtens befinden sich in dem Geschäftsverteilungsplan mehrere Klauseln, die Manipulationen bei der Verteilung der Sachen erlauben. Gleich auf zweiter Seite und im zweiten Satz fällt auf, dass Weiterlesen